@article{2016:prchal:12_probl, title = {»12 Probleme, 13 Lösungen«: Versorgung und Unterstützung von Kindern und Jugend- lichen mit Behinderung – Beispiel Berlin}, year = {2016}, note = {»12 Bezirke, 13 Lösungen« - mit diesen Worten beschrieb treffend ein Mitarbeiter eines Jugendamts die Situation der Versorgung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Berlin, wie sie sich ähnlich auch in anderen Bundesländern darstellt. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei den Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche führt in der Praxis vor Ort zu einer für Familien wie Experten undurchschaubaren Situation. Ursache dafür ist, dass die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung in zwei Gesetzen geregelt ist: Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erhalten Eingliederungshilfe im Rahmen des § 35a »Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche« (SGB VIII), Kinder und Jugendliche, die geistig oder körperlich behindert sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe innerhalb der Sozialhilfe im Rahmen der §§ 53 und 54 des SGB XII.}, journal = {Blätter der Wohlfahrtspflege (BdW)}, pages = {203--205}, author = {Prchal, Katarina and und, Martina Block and Ortmann, Karlheinz}, volume = {163}, number = {6} }