@book{2010:rixe:die_aktien, title = {Die aktien- und strafrechtliche Beurteilung nachträglicher Anerkennungsprämien}, year = {2010}, note = {Die Gewährung vertraglich nicht vorgesehener Zusatzvergütungen an den Vorstand einer Aktiengesellschaft wird als zulässige Ermessensausübung des Aufsichtsrats ebenso wie als Verschwendung fremder Gesellschaftsmittel qualifiziert. Die Vorgaben des § 87 AktG sind dabei so unbestimmt wie der zu diesem bei Vergütungsentscheidungen akzessorische Straftatbestand des § 266 StGB. Der Verfasser untersucht die aktienrechtlichen Voraussetzungen, die ein Abweichen von der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung ermöglichen und setzt sich mit der Frage auseinander, ob § 266 StGB im Rahmen unternehmerischer Entscheidungsprozesse einer ungeschriebenen Tatbestandseinschränkung in Form der gravierenden Pflichtverletzung bedarf.}, edition = {1}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, series = {Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften}, volume = {79}, author = {Rixe, Nikolaus} }