@article{2024::keine_unte, title = {Keine Untersagung des Abschlusses eines Wegenutzungsvertrags gemäß § 46 EnWG im Verfahren gemäß § 47 Abs. 5 EnWG allein wegen einer unterbliebenen oder unzureichend gewährten Akteneinsicht gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG}, year = {2024}, note = {Dem in einem Verfahren zur Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG unterlegenen Bieter steht gemäß § 33 Abs. 1, 2, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB kein Anspruch auf gerichtliche Untersagung des Abschlusses eines Wegenutzungsvertrags allein wegen einer unterbliebenen oder unzureichend gewährten Akteneinsicht gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG zu. Die unterbliebene oder unzureichend gewährte Akteneinsicht kann im Verfahren gemäß § 47 Abs.…}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {209--214}, author = {}, volume = {5}, number = {3} }