@book{2022:dietlein:der_rechts, title = {Der Rechtsanwalt und sein Zweitberuf}, year = {2022}, note = {Jeder fünfte Rechtsanwalt übt neben dem klassischen Anwaltsberuf noch einen Zweitberuf aus (z.B. Notar, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Unternehmensberater). Da es zwischen dem Anwalts- und dem Zweitberuf zu Interessenkollisionen kommen kann, verbietet das anwaltliche Berufsrecht ein Tätigwerden als Anwalt, wenn dieser mit derselben Angelegenheit bereits in einem anderen Beruf vorbefasst war (§ 45 Abs. 1 BRAO), sowie ein zweitberufliches Tätigwerden bei einer anwaltlichen Vorbefassung (§ 43a Abs. 6 BRAO). Die Arbeit analysiert die Reichweite, den Schutzzweck und auch die Grenzen der Tätigkeitsverbote der §§ 43a Abs. 6, 45 BRAO und geht dabei auf zahlreiche Zweitberufe ein.}, edition = {}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, series = {Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht}, volume = {99}, author = {Dietlein, Georg, B.Sc. (BWL)} }