@article{2025:gatzka:kein_volk, title = {Kein Volk, nirgends}, year = {2025}, note = {Das Grundgesetz formulierte 1949 einen doppelten Repräsentationsanspruch. Der Parlamentarische Rat wollte nicht nur im Namen des Staatsvolks der westlichen Besatzungszonen, sondern zugleich auch stellvertretend für «jene Deutschen» sprechen, denen die Mitwirkung an der Konstituante «versagt war». War die deutsche Bevölkerung der sogenannten Ostzone so in Abwesenheit mitrepräsentiert, kam die Präambel der bundesrepublikanischen Verfassung auch noch auf eine dritte Dimension von «Volk» zu sprechen: das «gesamte deutsche Volk» der Zukunft. Nur dieses sollte, so machte die Schlussbestimmung deutlich, die Kompetenz besitzen, «in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden» – und dabei auch die Möglichkeit erhalten, sich «in freier Entscheidung» eine neue Verfassung zu geben.}, journal = {Zeitschrift für Ideengeschichte}, pages = {109--113}, author = {Gatzka, Claudia C.}, volume = {19}, number = {4} }