Verpflichtung der Bundesregierung zur Verabschiedung eines Sofortprogramms im Sinne des § 8 KSG für die Sektoren Verkehr und Gebäude
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1434-3339
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Ein nach § 3 UmwRG anerkannter Naturschutzverband ist auch im Falle eines unterlassenen Beschlusses über ein Sofortprogramm im Sinne des § 8 KSG nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG klagebefugt.