Entschädigung wegen Reduzierung der Einspeiseleistung
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1434-3339
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[...] Eine Reduzierung der Einspeiseleistung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Anlagenbetreiber aufgrund einer vom Netzbetreiber veranlassten Drosselung der Anlage keinen oder weniger Strom ins Netz einspeisen konnte, als die Anlage zu diesem Zeitpunkt ohne die Maßnahme eingespeist hätte. [...] (Rn. 14)