Zeitschrift für Neues Energierecht
Jahrgang 5 (2024), Heft 3
Faktischer Ausschluss von Windenergieanlagen in einem Bebauungsplan (100 m Höhenbegrenzung)
Eine Höhenbegrenzung auf 100 m Gesamthöhe führt dazu, dass die Errichtung von Windenergieanlagen im Plangebiet faktisch ausgeschlossen wird.