Entlastungsanspruch eines Zwischenhändlers nach dem Strompreisbremsegesetz
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1434-3339
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Ein Zwischenhändler, der von seinen Vorlieferanten mit integrierten Lieferverträgen Strom bis zu einer Vielzahl von Netzstellen bezieht und ab diesen Netzabnahmestellen an ortsfeste Kunden mit längerfristiger Bindung weiterverkauft, kann ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 6 StromPBG sein und als solches nach § 20 StromPBG gegenüber dem betreffenden regelzonenverantwortlichem Übertragungsnetzbetreiber einen finanziellen Anspruch auf Erstattung für nach Maßgabe von § 4 Abs.…