Die Rolle von Digitalschulen in der inklusiven Schullandschaft

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Cover der Ausgabe: RdJB Recht der Jugend und des Bildungswesens Jahrgang 71 (2023), Heft 4
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Recht der Jugend und des Bildungswesens

Jahrgang 71 (2023), Heft 4


Autor:innen:
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Verlag
Nomos, Baden-Baden
Erscheinungsjahr
2023
ISSN-Online
2366-6749
ISSN-Print
0034-1312

Kapitelinformationen


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Jahrgang 71 (2023), Heft 4

Die Rolle von Digitalschulen in der inklusiven Schullandschaft

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ISSN-Print
0034-1312
ISSN-Online
2366-6749


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Abstract Das idealistische Ziel inklusiver Schulstrukturen ist die Ermöglichung von Bildungsangeboten für jede*n – unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen. Dieses Ziel gerät an seine Grenzen, wenn Schüler*innen aufgrund psychischer oder körperlicher Erkrankungen nicht in der Lage sind, in analogen Präsenzsituationen am Unterricht teilzunehmen. Zwar gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Schulpflicht (vorübergehend) auszusetzen. Dies löst allerdings nicht das Problem der mitunter monatelangen Nichtbeschulung und der damit verbundenen Gefährdung eines formellen Bildungsabschlusses. Über unkonventionelle Lösungen für diese Lernenden ist wenig bekannt, was zu einem Versorgungsdefizit der genannten Lernenden führen kann. Dabei gibt es in Deutschland durchaus verschiedene Einrichtungen, die eine (digitale) Beschulung für Lernende mit ausgesetzter Schulpflicht anbieten. Zur Verbesserung einer inklusiven Schullandschaft ist es wichtig, sich mit dem Angebot und den rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen solcher Digitalschulen zu beschäftigen. Der vorliegende Artikel versucht daher, folgenden Fragen nachzugehen:

Was wird in den verschiedenen Schulgesetzen in Deutschland unter dem Begriff der Inklusion verstanden?

Welche Möglichkeiten bieten die Schulgesetze für eine Aussetzung der Schulpflicht?

Welche Lernenden kommen für eine solche Aussetzung in Betracht?

Welches Angebot einer digitalen Beschulung gibt es weltweit und speziell in Deutschland?

Welches sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der digitalen Beschulung nach § 35a SGB VIII?

Welche Schlüsse können aus einer Auswertung der Rechtsprechung zu der vorgenannten Fragestellung gezogen werden? Zugrunde gelegt wird eine Analyse von 15 erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen.

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