Abschöpfung von Übererlösen nach § 14 Abs. 1 StromPBG
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1434-3339
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Die Frage, ob im Hauptsacheverfahren die Anfechtung einer Fristsetzung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 StromPBG nach § 42 Abs. 2 StromPBG – entsprechend dem Rechtsgedanken des § 44a VwGO – ausgeschlossen ist, ist eine zu komplexe Rechtsfrage, um in diesem Verfahren einer abschließenden Klärung zugeführt werden zu können.