Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch Photovoltaikanlage im Garten eines denkmalgeschützten Reetdachhauses im Außenbereich
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1434-3339
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Entscheidend tritt bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der öffentlichen Belange folgendes hinzu: Es ist § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG (juris: EEG 2014)) zu beachten. Danach liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. …