Signifikanzprüfung nach § 45b BNatschG während eines Klageverfahrens (Hinweisbeschluss)
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1434-3339
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§ 45b Absatz 1 bis 6 BNatSchG ist auf nicht bestandskräftig genehmigte Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land anwendbar, wenn der Träger eines bereits zugelassenen Vorhabens dies während eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens gegenüber der zuständigen Behörde verlangt.