Verdeckte Werbung auf einem Stromtarif-Vergleichsportal
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1434-3339
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An einer im Sinn von Nr. 11a des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG eindeutigen Offenlegung bezahlter Werbung oder spezieller Zahlungen, die dazu dienen, ein höheres Ranking der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen im Rahmen der Suchergebnisse aufgrund der Online-Suchanfrage eines Verbrauchers zu erreichen, fehlt es, wenn die Werbung ihrer Gestaltung nach mit einem Suchergebnis verwechselt werden kann, …