Eigentumsbeeinträchtigung aufgrund des Betreibens von Kohlekraftwerken und einer damit verbundenen Erwärmung des Erdklimas
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1434-3339
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Die Haftung eines CO2-Emittenten nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB für einen drohenden Summations-, Distanz- und Langzeit(folge)schaden als (behauptete) Folge des Klimawandels ist nicht per se ausgeschlossen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, die Klage eines von Emissionsschäden betroffenen Eigentümers unter Verweis auf eine auf staatlicher bzw. politischer Ebene zu findende Lösung von vornherein abzuwehren, …