Der Beitrag der Hilfsschulen bei der Ausgrenzung und Deportation der Sinti und Roma

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Cover der Ausgabe: Behindertenpädagogik Jahrgang 64 (2025), Heft 2
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Vierteljahresschrift für Behindertenpädagogik und Integration Behinderter in Praxis, Forschung und Lehre

Jahrgang 64 (2025), Heft 2


Autor:innen:
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Verlag
Psychosozial-Verlag, Gießen
Erscheinungsjahr
2025
ISSN-Online
0341-7301
ISSN-Print
0341-7301

Kapitelinformationen


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Jahrgang 64 (2025), Heft 2

Der Beitrag der Hilfsschulen bei der Ausgrenzung und Deportation der Sinti und Roma

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Hilfsschullehrkräfte beteiligten sich in der NS-Zeit aktiv an der Zwangssterilisation ihrer Schüler. Sie halfen mit, die »Bildungsunfähigen« auszuschulen. Kinder von Sintiund Roma wurden in die Sterilisationsverfahren einbezogen. Sie galten als »fremdrassig« und wurden ausgegrenzt. Hilfsschulen, die von Sintiund Roma-Kindern überproportional häufig besucht wurden, versuchten sie auszuschulen, falls sie staatenlos oder »verhaltensauffällig« waren. Ab 1936 wurden sogenannte »Zigeunerlager« eingerichtet. Mit dem »Auschwitz-Erlass« 1942 begann die Deportation und Ermordung aller deutschen Sinti und Roma. In einem Personalbogen einer Hilfsschule lautet der letzte Eintrag: 08.03.1943 nach Auschwitz. Die im nationalsozialistischen Lehrerbund (einer Organisation, in der sich die meisten Lehrkräfte regelmäßig trafen und u.a. die Umsetzung der nationalsozialistischen eugenischen Maßnahmen berieten) organisierten Hilfsschullehrkräfte machten vielfältige Vorschläge, wie Sintiund Roma-Kinder erfasst werden könnten. »Die endgültige Lösung der Zigeunerfrage« wird angemahnt. In historischer »Kontinuität« setzen sich im Jahre 2025 wieder rechte Parteien für »ethnisch reine Gesellschaften« ein.

Literaturverzeichnis


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