Fernsteuerbarkeit, Vermarktungswechsel und Schadensersatz wegen unterbliebenem Netzausbau
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1434-3339
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Die Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung sowie zur Abrufbarkeit der Ist-Einspeisung obliegt dem Anlagenbetreiber. Bei den vom Netzbetreiber aufzustellenden technischen Vorgaben ist er gehalten, auf den Stand der Technik und die bei Anlagen dieser Art üblichen Auslegungen zurückzugreifen.