„Alt bleibt gut genug“: Bestandsschutz für alte Technik in Gebäuden
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Technische Sicherheit
Jahrgang 15 (2025), Heft 11-12
- Autor:innen:
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- Verlag
- VDI fachmedien, Düsseldorf
- Erscheinungsjahr
- 2025
- ISSN-Online
- 2191-0073
- ISSN-Print
- 2191-0073
Kapitelinformationen
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Jahrgang 15 (2025), Heft 11-12
„Alt bleibt gut genug“: Bestandsschutz für alte Technik in Gebäuden
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Im Jahre 2006 mindert ein Altenpflegeheim die Miete, weil es die 95 cm hohen Balkonbrüstungen für mangelhaft hält. Das OLG Düsseldorf hält das für nicht gerechtfertigt – und begründet das mit einer Fußnote in einer Arbeitsstättenregel.
Literaturverzeichnis
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- [1] OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2009 (Az. 24 U 88/09). Google Scholar öffnen
- [2] Im Kästchen oben ist die heute maßgebliche Fassung des § 38 abgedruckt, die sich in den Maßen aber nicht von der Situation im Jahre 2006 unterscheidet. Google Scholar öffnen
- [3] Weitere Urteilsanalysen zum Baubereich in Wilrich, Bausicherheit – Arbeitsschutz, Baustellenverordnung, Koordination, Bauüberwachung, Verkehrssicherungspflichten und Haftung der Baubeteiligten, 2021. Google Scholar öffnen
- [4] Das Gericht sagt gar nicht, welche es meint – es ist die ASR 12/1–3 – im Kästchen unten ist auch die heutige ASR A2.1 abgedruckt. Google Scholar öffnen
- [5] Weitere Fallbesprechungen zu Arbeitsstätten Wilrich, Arbeitsstättenrecht im Urteil der Gerichte – 60 Urteilsanalysen, 2026. Google Scholar öffnen
- [6] Im Kästchen unten ist die heute maßgebliche Fassung des Anhangs 2.1. der ArbStättV abgedruckt, die sich in der Grundaussage aber nicht von der Situation im Jahre 2006 unterscheidet. Google Scholar öffnen
- [7] Ausführlich hierzu Wilrich, Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht? Betreiberverantwortung und Sicherheit bei Altanlagen – mit 30 Gerichtsurteilen, 2. Aufl. 2019. Google Scholar öffnen
- [8] Siehe hierzu Wilrich, Arbeitsschutz in Schulen: Recht und Organisation der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, Beamten und Schüler, 2025, 4.6.2.3, S. 171 ff. Google Scholar öffnen
- [9] Zahlreiche Beispiele in Wilrich, Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht – 40 Urteilsanalysen zu Produktsicherheit, Hersteller- und Konstruktionspflichten, Arbeitsschutz, Betreiber- und Organisationspflichten, 2022. Google Scholar öffnen
- [10] Zur Parallele der wesentlichen Änderung von Maschinen und Anlagen siehe Wilrich, Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung, 3. Aufl. 2023. Google Scholar öffnen
- [11] Ausführlich zu ihrer Wirkung siehe Wilrich, Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab – mit 33 Gerichtsurteilen zu anerkannten Regeln und Stand der Technik, Produktsicherheitsrecht und Verkehrssicherungspflichten, 2017. Google Scholar öffnen
- [12] BGH, Urteil vom 09.07.1957 (Az. VI ZR 117/56). Google Scholar öffnen
- [13] BGH, Urteil vom 05.05.1964 (Az. VI ZR 72/63). Google Scholar öffnen
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