„Alt bleibt gut genug“: Bestandsschutz für alte Technik in Gebäuden

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Cover der Ausgabe: Technische Sicherheit Jahrgang 15 (2025), Heft 11-12
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Technische Sicherheit

Jahrgang 15 (2025), Heft 11-12


Autor:innen:
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Verlag
VDI fachmedien, Düsseldorf
Erscheinungsjahr
2025
ISSN-Online
2191-0073
ISSN-Print
2191-0073

Kapitelinformationen


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Jahrgang 15 (2025), Heft 11-12

„Alt bleibt gut genug“: Bestandsschutz für alte Technik in Gebäuden


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Im Jahre 2006 mindert ein Altenpflegeheim die Miete, weil es die 95 cm hohen Balkonbrüstungen für mangelhaft hält. Das OLG Düsseldorf hält das für nicht gerechtfertigt – und begründet das mit einer Fußnote in einer Arbeitsstättenregel.

Literaturverzeichnis


  1. [1] OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2009 (Az. 24 U 88/09). Google Scholar öffnen
  2. [2] Im Kästchen oben ist die heute maßgebliche Fassung des § 38 abgedruckt, die sich in den Maßen aber nicht von der Situation im Jahre 2006 unterscheidet. Google Scholar öffnen
  3. [3] Weitere Urteilsanalysen zum Baubereich in Wilrich, Bausicherheit – Arbeitsschutz, Baustellenverordnung, Koordination, Bauüberwachung, Verkehrssicherungspflichten und Haftung der Baubeteiligten, 2021. Google Scholar öffnen
  4. [4] Das Gericht sagt gar nicht, welche es meint – es ist die ASR 12/1–3 – im Kästchen unten ist auch die heutige ASR A2.1 abgedruckt. Google Scholar öffnen
  5. [5] Weitere Fallbesprechungen zu Arbeitsstätten Wilrich, Arbeitsstättenrecht im Urteil der Gerichte – 60 Urteilsanalysen, 2026. Google Scholar öffnen
  6. [6] Im Kästchen unten ist die heute maßgebliche Fassung des Anhangs 2.1. der ArbStättV abgedruckt, die sich in der Grundaussage aber nicht von der Situation im Jahre 2006 unterscheidet. Google Scholar öffnen
  7. [7] Ausführlich hierzu Wilrich, Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht? Betreiberverantwortung und Sicherheit bei Altanlagen – mit 30 Gerichtsurteilen, 2. Aufl. 2019. Google Scholar öffnen
  8. [8] Siehe hierzu Wilrich, Arbeitsschutz in Schulen: Recht und Organisation der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, Beamten und Schüler, 2025, 4.6.2.3, S. 171 ff. Google Scholar öffnen
  9. [9] Zahlreiche Beispiele in Wilrich, Sicherheitstechnik und Maschinenunfälle vor Gericht – 40 Urteilsanalysen zu Produktsicherheit, Hersteller- und Konstruktionspflichten, Arbeitsschutz, Betreiber- und Organisationspflichten, 2022. Google Scholar öffnen
  10. [10] Zur Parallele der wesentlichen Änderung von Maschinen und Anlagen siehe Wilrich, Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung, 3. Aufl. 2023. Google Scholar öffnen
  11. [11] Ausführlich zu ihrer Wirkung siehe Wilrich, Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab – mit 33 Gerichtsurteilen zu anerkannten Regeln und Stand der Technik, Produktsicherheitsrecht und Verkehrssicherungspflichten, 2017. Google Scholar öffnen
  12. [12] BGH, Urteil vom 09.07.1957 (Az. VI ZR 117/56). Google Scholar öffnen
  13. [13] BGH, Urteil vom 05.05.1964 (Az. VI ZR 72/63). Google Scholar öffnen

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