Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 10.11.2023 – 1 BvR 2036/23

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Bibliographische Infos


Cover der Ausgabe: RuZ - Recht und Zugang Jahrgang 5 (2024), Heft 1
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RuZ - Recht und Zugang

Jahrgang 5 (2024), Heft 1


Autor:innen:
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Copyrightjahr
2024
ISSN-Online
2942-3368
ISSN-Print
2699-1284

Kapitelinformationen


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Jahrgang 5 (2024), Heft 1

Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 10.11.2023 – 1 BvR 2036/23


Autor:innen:
ISSN-Print
2699-1284
ISSN-Online
2942-3368


Kapitelvorschau:

Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem festgestellt, dass Gerichtsaussagen von Opfern zu einem erlebten sexuellen Missbrauch der Intimsphäre, aber nicht dem von vornherein absolut unantastbar geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind. Was dies speziell für die archivische Praxis bedeutet, ist noch nicht ganz klar abzuschätzen. Möglicherweise wird dadurch ein größerer Raum für eine Abwägung eröffnet, als bisher angenommen. Allerdings bleibt es dabei, dass besonders Kinder und Jugendliche, die einen sexuellen Missbrauch erlebt haben, besonders stark zu schützen sind und entsprechende Akten mit ihren Zeugenaussagen nur ausnahmsweise zugänglich gemacht werden dürfen.

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