NSU-Komplex: Handelt es sich beim Verfassungsschutz um eine Superexekutive? Strukturelle Bedingungen der Aufklärungsblockade des Verfassungsschutzes

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Bibliographische Infos


Cover der Ausgabe: KJ Kritische Justiz Jahrgang 50 (2017), Heft 3
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KJ Kritische Justiz

Jahrgang 50 (2017), Heft 3


Autor:innen:
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Copyrightjahr
2017
ISSN-Online
2942-3295
ISSN-Print
0023-4834

Kapitelinformationen


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Jahrgang 50 (2017), Heft 3

NSU-Komplex: Handelt es sich beim Verfassungsschutz um eine Superexekutive? Strukturelle Bedingungen der Aufklärungsblockade des Verfassungsschutzes


Autor:innen:
ISSN-Print
0023-4834
ISSN-Online
2942-3295


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In vorliegendem Essay wird die Frage behandelt, inwieweit der Rekurs auf das Staatswohl von Seiten des Verfassungsschutzes (VS) die Aufklärung des NSU-Komplexes behindert und in einem Widerspruch zum Aufklärungsversprechen der Bundeskanzlerin steht. Die zentrale Frage hinter diesem Widerspruch lautet: Ist der Mensch für den Staat oder der Staat für den Menschen da? Ist dem eigentlich „obersten Verfassungswert“ des Grundgesetzes (Menschenwürde) also mit dem Staatswohl ein unterschwelliger, oberster Verfassungswert (eine Art „Staatswürde“) auf Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) vorangestellt? Hat sich auf dieser Grundlage das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verselbständigt? Im Laufe der Arbeit werde ich zeigen, dass es sich beim Staatswohl letztlich um einen Begriff der politischen Praxis handelt, der keine allgemeingültige theoretische Ausformulierung vorweisen kann und in letzter Konsequenz (bewusst) hohl ist.

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