Die Integrationsidentität des Art. 23 Abs. 1 GG als (einzige) Grenze des Vorrangs des Europarechts

Inhaltsverzeichnis

Bibliographische Infos


Cover der Ausgabe: Europarecht (EuR) Jahrgang 52 (2017), Heft 3
Vollzugriff

Europarecht (EuR)

Jahrgang 52 (2017), Heft 3


Autor:innen:
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Copyrightjahr
2017
ISSN-Online
2942-3198
ISSN-Print
0531-2485

Kapitelinformationen


Vollzugriff

Jahrgang 52 (2017), Heft 3

Die Integrationsidentität des Art. 23 Abs. 1 GG als (einzige) Grenze des Vorrangs des Europarechts


Autor:innen:
ISSN-Print
0531-2485
ISSN-Online
2942-3198


Kapitelvorschau:

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zu den Grenzen des Europarechts in der nationalen Rechtsordnung zuletzt immer weiter verfeinert, dabei aber zugleich neue Fragen aufgeworfen. Nach hier vertretener Ansicht erweist sich dabei vor allem die mangelnde normative Anknüpfung der einzelnen Vorbehalte an die Regelung des Art. 23 Abs. 1 GG als kritikwürdig. Der Beitrag schlägt daher vor, die Vorbehalte unter Rückgriff auf Art. 23 Abs. 1 GG neu zu ordnen und unter dem Vorbehalt der „Integrationsidentität“ zusammenzufassen. Dadurch lässt sich auch deren Verhältnis zueinander klarer bestimmen. Für die prozessuale Umsetzung der Vorbehalte könnte sich zudem die Etablierung eines in Art. 2 Abs. 1 GG wurzelnden und über Art. 23 Abs. 1 GG konkretisierten „Integrationsgrundrechts“ empfehlen.

Zitation


Download RIS Download BibTex