Die Integrationsidentität des Art. 23 Abs. 1 GG als (einzige) Grenze des Vorrangs des Europarechts
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Bibliographische Infos

Europarecht (EuR)
Jahrgang 52 (2017), Heft 3
- Autor:innen:
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- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Copyrightjahr
- 2017
- ISSN-Online
- 2942-3198
- ISSN-Print
- 0531-2485
Kapitelinformationen
Jahrgang 52 (2017), Heft 3
Die Integrationsidentität des Art. 23 Abs. 1 GG als (einzige) Grenze des Vorrangs des Europarechts
- Autor:innen:
- ISSN-Print
- 0531-2485
- ISSN-Online
- 2942-3198
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Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zu den Grenzen des Europarechts in der nationalen Rechtsordnung zuletzt immer weiter verfeinert, dabei aber zugleich neue Fragen aufgeworfen. Nach hier vertretener Ansicht erweist sich dabei vor allem die mangelnde normative Anknüpfung der einzelnen Vorbehalte an die Regelung des Art. 23 Abs. 1 GG als kritikwürdig. Der Beitrag schlägt daher vor, die Vorbehalte unter Rückgriff auf Art. 23 Abs. 1 GG neu zu ordnen und unter dem Vorbehalt der „Integrationsidentität“ zusammenzufassen. Dadurch lässt sich auch deren Verhältnis zueinander klarer bestimmen. Für die prozessuale Umsetzung der Vorbehalte könnte sich zudem die Etablierung eines in Art. 2 Abs. 1 GG wurzelnden und über Art. 23 Abs. 1 GG konkretisierten „Integrationsgrundrechts“ empfehlen.