Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte EuGH und BAG stärken Diskriminierungsschutz
Inhaltsverzeichnis
Bibliographische Infos

Vierteljahresschrift für Recht und Politik
Jahrgang 58 (2025), Heft 3
- Autor:innen:
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- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Erscheinungsjahr
- 2025
- ISSN-Online
- 2942-3295
- ISSN-Print
- 0023-4834
Kapitelinformationen
Jahrgang 58 (2025), Heft 3
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte EuGH und BAG stärken Diskriminierungsschutz
- Autor:innen:
- ISSN-Print
- 0023-4834
- ISSN-Online
- 2942-3295
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Diskriminierungsschutz von Teilzeitbeschäftigten in zwei Parallelentscheidungen vom 4.12.2024 gestärkt. Das BAG klärte damit einen lange verhandelten Streit über die Ansprüche von Teilzeitbeschäftigten auf Mehrarbeitszuschläge: Diese sind ab Überschreiten der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten zu zahlen. Regelungen, die das Überschreiten einer Vollzeitgrenze voraussetzen, müssen eine strenge Rechtfertigungsprüfung bestehen. Damit setzte das BAG die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache KfH Dialyse um. In der Rechtsprechungsentwicklung zeigt sich die Herausbildung eines starken Diskriminierungsschutzes von Teilzeitbeschäftigten, der jegliche nachteilige Auswirkungen einer strengen Rechtfertigungsprüfung unterwirft. Diese Entwicklung wird in diesem Beitrag nachgezeichnet. Zunächst wird auf das Diskriminierungspotential bei Teilzeitbeschäftigung (I.) und den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung bei Teilzeit (II.) eingegangen. Dann wird die BAG-Entscheidung KfH Dialyse (III.) skizziert und diese in die Rechtsprechungslinie des EuGH und BAG (IV.) eingeordnet. Dabei wird auch die aktuelle BVerfG-Rechtsprechung berücksichtigt. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick zu den praktischen Folgen (V.).