Keine Untersagung des Abschlusses eines Wegenutzungsvertrags gemäß § 46 EnWG im Verfahren gemäß § 47 Abs. 5 EnWG allein wegen einer unterbliebenen oder unzureichend gewährten Akteneinsicht gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG

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Cover der Ausgabe: Zeitschrift für Neues Energierecht Jahrgang 5 (2024), Heft 3
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Zeitschrift für Neues Energierecht

Jahrgang 5 (2024), Heft 3


Autor:innen:
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Verlag
dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main
Erscheinungsjahr
2024
ISSN-Online
1434-3339
ISSN-Print
1434-3339

Kapitelinformationen


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Jahrgang 5 (2024), Heft 3

Keine Untersagung des Abschlusses eines Wegenutzungsvertrags gemäß § 46 EnWG im Verfahren gemäß § 47 Abs. 5 EnWG allein wegen einer unterbliebenen oder unzureichend gewährten Akteneinsicht gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG


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Kapitelvorschau:

Dem in einem Verfahren zur Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG unterlegenen Bieter steht gemäß § 33 Abs. 1, 2, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB kein Anspruch auf gerichtliche Untersagung des Abschlusses eines Wegenutzungsvertrags allein wegen einer unterbliebenen oder unzureichend gewährten Akteneinsicht gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG zu. Die unterbliebene oder unzureichend gewährte Akteneinsicht kann im Verfahren gemäß § 47 Abs.…

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