Rechtsdruck in Preußen
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Bibliographische Infos

Zeitschrift für Ideengeschichte
Jahrgang 17 (2023), Heft 1
- Autor:innen:
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- Verlag
- C.H.BECK Literatur - Sachbuch - Wissenschaft, München
- Erscheinungsjahr
- 2023
- ISSN-Online
- 1863-8937
- ISSN-Print
- 1863-8937
Kapitelinformationen
Jahrgang 17 (2023), Heft 1
Rechtsdruck in Preußen
- Autor:innen:
- ISSN-Print
- 1863-8937
- ISSN-Online
- 1863-8937
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Schornsteine waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine kostspielige Angelegenheit in der Oberlausitz. Seit der Frühen Neuzeit gab es hier die Rauchsteuer. 23 Reichsthaler, 27 Silbergroschen und 7 Pfennige trieb das gutsherrliche Klosterstift zu «L.» für jeden einzelnen Rauchfang des Ortes Wünschendorf (heute Srbská) in den Jahren 1802 bis 1839 ein. Die Forderung entpuppte sich allerdings als überhöht. Das Stift lieferte nur einen Teil an die Landessteuerkasse ab und strich den beträchtlichen Rest ein. Doch die Klage des Bauern «M.» auf Rückzahlung des überschüssigen Betrags wurde vom Revisionsgericht in Glogau (heute Głogów) abgewiesen. Denn es gelte ein spezielles, allein in der Oberlausitz nachweisbares Gewohnheitsrecht, demnach Gutsherren Steuerüberschüsse in die eigene Kasse abführen durften. Ein solches Provinzialrecht hielt wiederum «M.» für frei erfunden. Preußens höchster Gerichtshof, der sich des Falls 1851 annahm, stand vor einem Dilemma. Wie war zu ermitteln, was in Wünschendorf als provinzialrechtliche Norm galt? Und überhaupt: Wie ging man mit ungeschriebenen Rechtsregeln um?