Bedeutende jüngere Entscheidungen des EuGH und der Europäischen Bürgerbeauftragten zu VO (EC) Nr. 1049/2001
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In Fortführung von RuZ 2022, 128 stellt dieser erste Beitrag der Reihe die das EU-sekundärrechtliche Dokumentenzugangsrecht durch VO (EG) Nr. 1049/2001 weiter ausgestaltenden ausgewählten jüngeren Entscheidungen der Gerichte des EuGH und, obschon nicht bindend, gleichwohl doch die Anwendung prägend, der Europäischen Bürgerbeauftragen, vor.