Nachträgliche Anwendung von § 6 WindBG; Verstoß gegen Tötungsverbot (hier: Rotmilan) bei Wahrscheinlichkeit der Wiederbesiedelung eines Brutplatzes
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1434-3339
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Soll eine im Ausgangsverfahren versagte immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Abhilfeverfahren nach § 72 VwGO teilweise erteilt werden, bedarf es grundsätzlich der vorherigen Anhörung der dadurch erstmals beschwerten Betroffenen nach § 71 VwGO.