Recht zur Intervention – Pflicht zur Intervention?
Zum Verhältnis von Schutzverantwortung, Reputation und Sicherheit in der Frühen Neuzeit
„einst wird ein übereilter Feind, selbst unser Schutz und Freund.“ Intervention und Protektion am Beispiel Thorns
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf nur nach den Vorgaben der Nutzungs- und Lizenzvereinbarung genutzt werden. Jede darüber hinaus gehende Nutzung des Werkes ist ausdrücklich untersagt und wird verfolgt.