Die Rechtliche Einordnung harmonisierter europäischer Normen im Rechtsgefüge des Gemeinschaftsrechts

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Cover der Ausgabe: ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien Jahrgang 28 (2025), Heft 4
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ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien

Jahrgang 28 (2025), Heft 4


Autor:innen:
Verlag
Nomos, Baden-Baden
Copyrightjahr
2026
ISSN-Online
2942-3589
ISSN-Print
1435-439X

Kapitelinformationen


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Jahrgang 28 (2025), Heft 4

Die Rechtliche Einordnung harmonisierter europäischer Normen im Rechtsgefüge des Gemeinschaftsrechts


Autor:innen:
ISSN-Print
1435-439X
ISSN-Online
2942-3589


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Auch wenn der Begriff „Normen‘‘ zuweilen zu Missverständnissen führen mag, unterscheiden sich technische Normen deutlich von Rechtsnormen, sowohl institutionell als auch materiell. Institutionell gibt es zwei voneinander unabhängige Entscheidungsebenen. Technische Normen werden von der Industrie erarbeitet und angenommen, Rechtssetzungsakte hingegen auf der staatlichen Ebene. Technische Normen sind „per se“ freiwillig und haben eher den Charakter einer Empfehlung, wohingegen Rechtsnormen verbindlich sind. Der Adressatenkreis einer technischen Norm ist eher begrenzt. In der Regel handelt es sich um Hersteller bestimmter Produkte oder Erbringer von Dienstleistungen. Eine Rechtsnorm hingegen adressiert die Allgemeinheit. Gleichwohl haben beide eine Gemeinsamkeit. Beide formulieren allgemeine materiellrechtliche Regeln, die von jedermann angewendet werden können (Normung) oder müssen (Rechtsnormen). Aufgrund des in den Normungsorganisationen versammelten technischen Know-hows, der breiten Akzeptanz der Normung und der ständigen Anpassung von Normen an den neuesten Stand der Technik greift der Gesetzgeber gerne häufig auf Normen zurück, um seine Gesetzgebung zu unterstützen. Auch der europäische Gesetzgeber macht umfänglich Gebrauch von der Normung zur Unterstützung seiner Gesetzgebung. Dies gilt insbesondere für die Binnenmarktgesetzgebung. Hier hat er eine Methode entwickelt, die auf der einen Seite das Prinzip der Freiwilligkeit der Anwendung von Normen sowie auf der anderen Seite die Unabhängigkeit der Normungsorganisationen aufrechterhält. Andererseits schafft sie aber auch eine Sonderstellung für die Normen in der rechtlichen Struktur des Gemeinschaftsrechts. Unklar war bisher und ist es aber letztendlich immer noch, welche rechtliche Stellung Normen, die im Rahmen der Binnenemarktgesetzgebung erarbeitet wurden, einnehmen. Inzwischen gibt es Urteile des europäischen Gerichtshofes, die der Beantwortung dieser Frage näherkommen.

Ziel des nachfolgenden Beitrags ist, die Bedeutung der jüngsten Urteile der europäischen Gerichte, insbesondere des EuGH, näher zu erläutern sowie auf noch offene Fragen einzugehen

Literaturverzeichnis


  1. SCHEPEL, HARM; FALKE, JOSEF, Legal Aspects of Standardization in the Member States of the EC and EFTA, 1. Auflage, Brüssel, 2020 Google Scholar öffnen doi.org/10.5771/1435-439X-2025-4-675

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