Grenzen der erstinstanzlichen Zuständigkeit des OVG nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO
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1434-3339
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Der Streit um Überwachungsmaßnahmen, die den laufenden Betrieb einer Windenergieanlage unberührt lassen, fällt nicht in die erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO.