Nachbarklage gegen WEA: Koronageräusche einer vorbeiführenden Höchstspannungstrasse
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1434-3339
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Nach der gesetzlichen Fiktion des § 49 Abs. 2b EnWG gilt feuchte Witterung, die Anlagengeräusche von Höchstspannungsnetzen verursacht, als seltenes Ereignis i. S. d. TA Lärm, so dass die dafür maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.3 der TA Lärm anzuwenden sind.