Entgeltgleichheit und Begrenzung der Flexibilisierung geringfügiger Beschäftigung durch kollektivrechtliche Regelungen
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Bibliographische Infos

WSI-Mitteilungen
Jahrgang 65 (2012), Heft 1
- Autor:innen:
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- Verlag
- Nomos, Baden-Baden
- Erscheinungsjahr
- 2012
- ISSN-Online
- 2942-3554
- ISSN-Print
- 0342-300X
Kapitelinformationen
Jahrgang 65 (2012), Heft 1
Entgeltgleichheit und Begrenzung der Flexibilisierung geringfügiger Beschäftigung durch kollektivrechtliche Regelungen
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- 0342-300X
- ISSN-Online
- 2942-3554
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Die abgabenprivilegierte geringfügige Beschäftigung ist arbeitsrechtlich insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung und der Entlohnung missbrauchsanfällig. Rechte der Beschäftigten – wie z. B. das auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – werden flächendeckend missachtet, diskriminierende Praktiken sind keine Seltenheit. Zum Teil werden (nur) mit Minijobbern Nettolohnabreden getroffen – eine unzulässige Umgehung sozialrechtlicher Bestimmungen, da der Arbeitgeber die Sozialabgaben bei geringfügiger Beschäftigung nicht auf die Minijobber abwälzen darf. Diese Praktik stellt zudem eine Diskriminierung geringfügig Beschäftigter dar. Auch die im Teilzeit- und Befristungsgesetz normierten Regularien zu Arbeit auf Abruf werden oftmals nicht eingehalten. Insbesondere hier können Betriebs- und Tarifvertragsparteien zum Schutz von Minijobbern tätig werden. Diese Möglichkeiten werden im Artikel dargestellt.