Vorläufige Außervollzugsetzung eines Teilflächennutzungsplans „Windenergie“
ISSN-Print
1434-3339
ISSN-Online
1434-3339
Kapitelvorschau:
Ein Planungskonzept nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, das entgegen der von der Rechtsprechung geforderten Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen sowie von sich nach deren Abzug ergebenden Potenzialflächen – die planerische Darstellung von großflächigen Tabubereichen innerhalb von Potenzialflächen und auch nachfolgend innerhalb einer Konzentrationszone vorsieht, ist abwägungsfehlerhaft.