@article{2024::zulssigk, title = {Zulässigkeit von WEA in Vogelschutzgebiet}, year = {2024}, note = {Zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung von im überragenden öffentlichen Interesse liegenden Gemeinwohlbelangen muss dem flächigen Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen auch im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ein hohes Gewicht beigemessen werden.}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {159--170}, author = {}, volume = {5}, number = {2} }