@article{2025::geeignete_, title = {Geeignete Nachweise im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 5 WindBG}, year = {2025}, note = {Es sind nur dann Daten für einen Nachweis, dass durch die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage keine Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind, i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 5 WindBG vorhanden, wenn diese zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag nicht älter als fünf Jahre sind, eine ausreichende räumliche Genauigkeit aufweisen und fachlich korrekt erhoben wurden, …}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {453--453}, author = {}, volume = {6}, number = {5} }