@article{2024::nachweis_d, title = {Nachweis der selbst verbrauchten Strommenge und Berechnung der Bruttowertschöpfung im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage}, year = {2024}, note = {Der Nachweispflicht gemäß § 41 Abs. 2 EEG 2012 kann hinsichtlich der in einem Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage als insgesamt abgenommen und als selbst verbraucht angegebenen Strommenge auch auf andere Weise als durch Vorlage von Stromrechnungen, Stromlieferverträgen sowie dem Messergebnis eines (eigenen) Stromzählers genügt werden (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.…}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {152--159}, author = {}, volume = {5}, number = {2} }