@article{2024::steinkohle, title = {Steinkohlekraftwerk „Datteln“}, year = {2024}, note = {Neben der Zulässigkeit der Revision prüft das Revisionsgericht von Amts wegen auch das Vorliegen der vom Vordergericht bejahten Sachurteilsvoraussetzungen des Rechtsschutzbegehrens sowie der Prozessfortsetzungsbedingungen. Es ist dabei nicht an die tatsächlichen Feststellungen 237im angegriffenen Urteil gebunden (Klarstellung der Rechtsprechung des Senats).}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {236--245}, author = {}, volume = {5}, number = {3} }