@book{2026:heinz:die_gol, title = {Die ›Goldene Regel‹: Zum Entstehen von ›Rechtsgefühl‹ und ›Rechtsbewußtsein‹ — Die ›Goldene Regel‹ als Rechtsprinzip? — Das Völkerrecht als Entwicklungsindikator — Zur Aktualität der Thematik}, year = {2026}, note = {… Man kann auch nicht sagen, dass sich das frühe ›Rechtsbewusstsein‹ allein aus der Einsicht in eigenes Unrechttun entwickelt hätte; vielmehr war es wohl die immer wieder erlebte ›Schaukelbewegung‹ zwischen eigenem – lange nicht als solches erkanntem – Unrechttun und (selber) Unrecht-Erleidenmüssen, die ›Rechtsgefühl‹ ›keimen‹ ließen; als Produkt eigener Erfahrung. Dabei hat sich ›Rechtsbewusstsein‹, nachvollziehbar zuerst innerhalb der eigenen Gruppe/ -Gemeinschaft entwickelt und erst – in einem weiteren Schritt – in sich erweiternden Außenbeziehungen, also gegenüber Fremden. – Einen Zwischenschritt stellte das Erweitern gegenüber befreundeten oder verbündeten Nachbarn und Gemeinschaften dar. Das lassen ebenfalls homerische und römische Beispiele erkennen. Vielleicht steckt in der sokratisch-platonischen und demokritischen Gerechtigkeitsmaxime, wonach es besser ist, Unrecht zu erleiden, als (selber) zu tun, eine Erinnerung an solch’ frühe Entwicklung. Dabei hat sich ›Rechtsbewusstsein‹, nachvollziehbar zuerst innerhalb der eigenen Gruppe/ -Gemeinschaft entwickelt und erst – in einem weiteren Schritt – in sich erweiternden Außenbeziehungen, also gegenüber Fremden. – Einen Zwischenschritt stellte das Erweitern gegenüber befreundeten oder verbündeten Nachbarn und Gemeinschaften dar. Das lassen ebenfalls homerische und römische Beispiele erkennen. Vielleicht steckt in der sokratisch-platonischen und demokritischen Gerechtigkeitsmaxime, wonach es besser ist, Unrecht zu erleiden, als (selber) zu tun, eine Erinnerung an solch’ frühe Entwicklung.}, edition = {1}, publisher = {Jan Sramek Verlag}, address = {Wien}, series = {}, volume = {}, author = {Heinz, Barta} }