@book{2022:herz:die_konkre, title = {Die konkrete Normenkontrolle in Strafsachen}, year = {2022}, note = {Um die Verfassungsmäßigkeit von Strafnormen oder einzelner strafprozessualer Regelungen verbindlich klären zu lassen, können – und müssen – sich die Strafgerichte gegebenenfalls im Wege einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die Untersuchung zeigt dabei nicht nur typische Konstellationen im Straf- und Strafverfahrensrecht auf, sondern beleuchtet auch die zahlreichen Rechtsprobleme, die das Verfahren der konkreten Normenkontrolle in Strafsachen aufwirft. Kritikpunkte an der geltenden Fassung und Praxis des Art. 100 Abs. 1 GG werden abschließend in einem Reformvorschlag zusammengeführt.}, edition = {}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, series = {Beiträge zum Strafrecht - Contributions to Criminal Law}, volume = {13}, author = {Herz, Clara, LL.M.} }