@article{2018:bergmann:zur_qualit, title = {Zur Qualität familiengerichtlicher Gutachten: Die Pflicht des Sachverständigen zur Überprüfung des richterlichen Beweisbeschlusses im familiengerichtlichen Verfahren}, year = {2018}, note = {Die Qualität familiengerichtlicher Gutachten ist in den letzten Jahren kontrovers diskutiert worden. Nachdem die Kritik an der Praxis familiengerichtlicher Begutachtungen nicht nur in der Presse und der Fachwelt, sondern auch in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung immer deutlicher wurde, liegen mittlerweile einige Grundlagen für die Festlegung fachlicher Mindeststandards bei der familiengerichtlichen Begutachtung vor. Wenig beachtet wird jedoch, dass eine Praxis, welche mit so erheblichen Problemen kämpft, letztlich nur möglich ist, wenn die gerichtliche Aufgabe der Leitung des Verfahrens (§ 30 I FamFG iVm. § 404a ZPO) versagt. Der entscheidende Fehler liegt hier sehr oft in der unzulässigen und ungenauen Beauftragung der Gutachterin im Beweisbeschluss. Hier kommt der psychologischen Gutachterin die Aufgabe zu, den Beweisbeschluss und Gutachtenauftrag des Gerichtes zum einen wie auch das restliche Verfahren nach § 407 a I u. III S. 1 ZPO kritisch zu überprüfen und ggfs. im richterliche Klarstellung zu bitten.}, journal = {RPsych Rechtspsychologie}, pages = {320--330}, author = {Bergmann, Matthias}, volume = {4}, number = {3} }