@article{2026:huler:perspektiv, title = {Perspektiven einer Europäischen Verteidigungsunion}, year = {2026}, note = {Der durch das EU-Recht geschaffene rechtliche Rahmen für Fragen der Sicherheit und Verteidigung kann so verstanden werden, dass er Anreize für die Errichtung einer Europäischen Verteidigungsunion innerhalb des politischen, rechtlichen und institutionellen Rahmens der EU setzt. Dies gilt unbeschadet dessen, dass die genaue rechtliche Natur der GSVP, der gemeinsamen Verteidigungspolitik sowie der gemeinsamen Verteidigung – einschließlich der Beistandspflicht gemäß Art. 42 Abs. 7 EUV – aus diesen Vorschriften nicht eindeutig abgeleitet werden kann. Der bislang eingeschlagene Weg hin zu dieser Europäischen Verteidigungsunion zeigt jedoch, dass derartige Bestrebungen ihr Ziel – das noch genauer beschrieben und/oder definiert werden muss – nur dann erreichen werden, wenn die einschlägigen Erwartungen angemessen eingehegt werden. Zum entsprechenden Erwartungsmanagement sollte die Erkenntnis beitragen, dass das Recht der Europäischen Union – wenngleich es komplex ist – allemal einen handhabbaren Rahmen bietet, innerhalb dessen eine Europäische Verteidigungsunion verwirklicht werden kann; dies gilt unter der Voraussetzung, dass alle beteiligten Akteure dazu bereit sind: nämlich dann, wenn der Europäische Rat dieses Ziel in seine Festlegungen der strategischen Interessen und Ziele der EU einbezieht und wenn die daraus resultierenden politisc⁠hen und rechtlichen Kohärenzanforderungen – die mittels des EU-Rechts, durch Rechtsakte sowohl mit als auch ohne Gesetzgebungscharakter, umzusetzen sind – von allen Organen der Union loyal (Art. 13 Abs. 2 Satz 2 EUV) sowie unter vollem (und nicht bloß deklaratorischem) Respekt vor der nationalen Identität und Souveränität der Mitgliedstaaten erfüllt werden.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {201--227}, author = {Häußler, Ulf}, volume = {29}, number = {2} }