@article{2024::stromsteue, title = {Stromsteuerbefreiung bei Zusammenrechnung der elektrischen Nennleistungen von Stromerzeugungseinheiten}, year = {2024}, note = {Die zum Zweck der Stromerzeugung erfolgende zentrale Steuerung von Anlagen nach § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV ist als gegeben anzusehen, wenn die Möglichkeit einer Fernsteuerung besteht, ohne dass es noch darauf ankommt, dass eine Fernsteuerung tatsächlich stattfindet.}, journal = {Zeitschrift für Neues Energierecht}, pages = {130--135}, author = {}, volume = {5}, number = {2} }