@book{2024:wieser:die_regelu, title = {Die Regelungsziele des Befähigungsnachweises}, year = {2024}, note = {Das Berufsrecht der GewO hat viel erlebt. Mehr als eineinhalb Jahrhunderte in Novellen gegossene Wirtschaftspolitik haben tiefe Furchen in sein ursprüngliches System geschlagen. Zweck und Funktion der unterschiedlichen Instrumente des berufsrechtlichen Teils der GewO bleiben für den unbefangenen Betrachter deswegen oftmals im Verborgenen. Im Besonderen gilt dies für den Dreh- und Angelpunkt des gewerblichen Berufsrechts und die wesentlichste Rechtsfolge gewerberechtlicher Reglementierung: den Befähigungsnachweis. Warum verlangt die GewO für die Tätigkeit als Florist oder Bäcker den Nachweis entsprechender Fachkenntnis, während sie die Ausübung von Gewerben wie Holzschlägerung oder Speiseeiserzeugung ohne Weiteres gestattet? Weswegen sind Hufschmiede, Nagelstudios oder Fahrradmechaniker vom Befähigungsnachweis entbunden, während man diesen für die Tätigkeit als Uhrmacher, Friseur oder Buchbinder benötigt? Wie ist es zu erklären, dass die GewO zwar Bildhauer und Bootsbauer in einem verbundenen Gewerbe unter dem Dach einer einzigen Befähigung zusammenfasst, nicht aber Bäcker und Konditoren? Und wieso muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer im reglementierten Gewerbe kaufmännische Kenntnisse vorweisen, wenn er für die wirtschaftlichen Belange des Gewerbebetriebs gar nicht verantwortlich ist? Der Autor unternimmt den Versuch, diese (und noch weitere) Fragen zu beantworten, indem er Zweck und Funktion des gewerberechtlichen Befähigungsnachweises auf den Grund geht.}, edition = {1}, publisher = {Jan Sramek Verlag}, address = {Wien}, series = {}, volume = {}, author = {Wieser, Lukas B.} }