@article{2026:gnther:plattformr, title = {Plattformregulierung und -haftung im Zeichen des Demokratieschutzes}, year = {2026}, note = {Plattformen als privat betriebene Orte für Kommunikation nehmen in der heutigen politischen Debatte eine zentrale Rolle ein. Daher können sie durch ihre algorithmischen Empfehlungs- und Filtersysteme in erheblichem Maße Einfluss darauf nehmen, wie sich der politische Diskurs entwickelt. Gerade angesichts ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen fehlt den Plattformen für die Ausübung dieses signifikanten Einflusses, der für sie letztlich die Rolle eines Gatekeepers für die politische Debatte begründet, allerdings die demokratische Legitimation. Die EU hat deshalb verschiedene legislative Akte in Kraft gesetzt, die sich mit den Empfehlungs- und Filtersystemen, der Transparenz der durch die Plattformen hierbei angewandten Regeln sowie der Verantwortlichkeit der Plattformen für nutzergenerierte Inhalte beschäftigen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was die EU-Regulierung der Plattformmacht in Bezug auf politische Kommunikation entgegensetzt und berücksichtigt dabei neben den generellen Vorteilen, die Plattformen für die Offenheit der politischen Debatte bieten, insbesondere die Rolle der Nutzergrundrechte, der Grundrechte der Plattformen und auch Dritter. Der Beitrag spricht sich nach der Analyse dieser Instrumente für eine strikte Durchsetzung der Regeln aus und argumentiert hierbei für die Anwendung sowohl behördlicher als auch privater Rechtsdurchsetzung. Während sich zeigt, dass § 3a UWG auf die meisten Vorschriften des DSA und der Politische-Werbung-VO keine Anwendung finden kann, können Art. 102 AEUV und auch die immaterialgüterrechtliche Durchsetzung über die Plattformverantwortlichkeit dazu beitragen, bestehende Anreize zum Regelbruch durch Sanktionsschärfe zu vermeiden. Auch die individuellen Nutzerrechte dämmen in einem gewissen Maße die Plattformmacht ein.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {331--376}, author = {Günther, Jan}, volume = {29}, number = {2} }